Tel: 05242 - 44375

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Was ist zu tun im Trauerfall?

Eine schwere Zeit

 

Der Verlust eines nahestehenden Menschen, die Endgültigkeit des Lebens, ist ein schockierendes Erlebnis, das neben Fassungslosigkeit und unbeschreiblich schmerzender Trauer auch eine gewisse Angst vor dem, was kommt, mit sich bringt. Diese Angst möchten wir eindämmen, indem wir Ihnen vieles an Formalitäten abnehmen. Grundsätzlich sind Ihrerseits erst einmal nur 2 wichtige Anrufe notwendig:

1.  Beim Arzt (möglichst der Hausarzt, alternativ ein Arzt in der Notdienstbereitschaft), wenn der Sterbefall zu Hause eigetreten ist. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus.

2.  Bei uns, damit wir alle weiteren Schritte in die Wege leiten und mit Ihnen persönlich den anschließenden Ablauf besprechen können. Erreichbar sind wir 365 Tage im Jahr rund um die Uhr.


Alle wichtigen Fakten, die im Trauerfall zu bedenken sind, auf einen Blick zum Ausdrucken:  Checkliste Trauerfall

Für die Beurkundung des Sterbefalls benötigen wir folgende Unterlagen im Original:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
  • (bei Ledigen) Geburtsurkunde
  • (bei Verheirateten) Auszug aus dem Familienbuch
  • Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen.
  • (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • (bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
     

Bei ausländischen Mitbürgern:

  • Geburtsurkunden (Original+beglaubigte Übersetzung)
  • Heiratsurkunde (Original+beglaubigte Übersetzung)
  • Namenserklärung
  • Registrierschein
  • ggf. Sterbeurkunde vom Ehepartner (Original+beglaubigte Übersetzung)
  • ggf. Scheidungsurteil (Original+beglaubigte Übersetzung)

Für die Beurkundung des Sterbefalls benötigen wir folgende Unterlagen im Original:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
  • (bei Ledigen) Geburtsurkunde
  • (bei Verheirateten) Auszug aus dem Familienbuch
  • Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen.
  • (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • (bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
     

Bei ausländischen Mitbürgern:

  • Geburtsurkunden (Original+beglaubigte Übersetzung)
  • Heiratsurkunde (Original+beglaubigte Übersetzung)
  • Namenserklärung
  • Registrierschein
  • ggf. Sterbeurkunde vom Ehepartner (Original+beglaubigte Übersetzung)
  • ggf. Scheidungsurteil (Original+beglaubigte Übersetzung)

Alle wichtigen Fakten, die im Trauerfall zu bedenken sind, auf einen Blick zum Ausdrucken:  Checkliste Trauerfall


Selbstverständlich übernehmen wir auch sofern möglich alle weiteren Abmeldungen (Krankenkasse, Rente, Versicherungen etc.).
Hierfür benötigen wir:

  • ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • ggf. Rentennummern/-unterlagen
  • ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
  • ggfs. Sterbeversicherung
  • ggf. Versicherungsunterlagen

SO ERREICHEN SIE UNS:


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Auf der Schulenburg 43a
33378 Rheda-Wiedenbrück

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